RECHTSKRÄFTIG!

Wir möchten euch diesen Typen nicht vorenthalten. Er betreibt sogar für SOS Kinderdorf Spendenaufrufe. Mit welchen seriösen Leuten diese Organisation zutun hat, zeigt ein Artikel aus den Oberösterreichischen Nachrichten.

Das Spiel ist endgültig aus Betrüger muss hinter Gitter STEYR. In einem endlos dauernden Verfahren fiel gestern Vormittag der letzte Vorhang. Martin B. aus Steyr muss wegen schweren Betrugs drei Jahre hinter Gitter. Das Urteil ist rechtskräftig und auch nicht mehr anfechtbar.

VON MARTIN DUNST

Vor mehr als zwei Jahren wurde Martin B. nach einem aufwändigen Prozess am Steyrer Landesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt (nichts rechtskräftig). Die Schadenssumme hat mehr als 100.000 Euro betragen. Martin B. hatte nach der Insolvenz seines eigenen Malerbetriebs in England eine „Limited-Gesellschaft“ gegründet. Er bot in Inseraten Hilfe für marode Unternehmen an, spiegelte laut Anklage Fachwissen vor und ließ sich seine Dienste gut bezahlen. Der Steyrer, der sich eine Zeit lang mit einem Doktortitel geschmückt hat, meldete gegen seine Verurteilung am LG Steyr Nichtigkeitsbeschwerde an. Diese Beschwerde blieb beim Obersten Gerichtshof vorerst einmal liegen, wurde aber kürzlich abgelehnt.

Gericht hat entschieden

Ein Senat am Linzer Oberlandesgericht (OLG) war nun gefordert, noch einmal über das Strafausmaß zu beraten. „Die Strafe wurde von viereinhalb Jahren auf drei Jahre herabgesetzt“, sagte ein Sprecher des OLG gestern zu den OÖN. Die Milderungsgründe, beispielsweise die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, seien stärker als im Ersturteil bewertet worden. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar – B. muss hinter Gitter. Ausgeträumt dürfte für B. mit dieser Strafe auch der Traum vom Rechtsanwaltsberuf sein. Eine gerichtliche Vorstrafe verwehrt nämlich den Zugang zu diesem Stand. Abgesehen davon braucht es selbstverständlich eine nachweisbare fachliche Qualifikation. Das alles hält Martin B. allerdings nicht davon ab, sich auf einer eigenen Internetseite als Rechtsexperte aufzuspielen und juristische Auskünfte unters Volk zu bringen. Der Steyrer hat sich im Lauf der Zeit diverse Kenntnisse vor allem im Verwaltungsrecht angeeignet. In den auf der Internetseite veröffentlichten Texten ist auch immer wieder von B. als Verteidiger zu lesen. Der Steyrer musste sich aus diesem Grund schon mehrmals den Vorwurf der Winkelschreiberei gefallen lassen. Über seine Verurteilung vor Gericht ist auf seiner Homepage kein Eintrag zu finden.

Quelle: Oberösterreichische Nachrichten – Original Link

Hier Downloaden:

OGH Entscheid gegen Martin B.

2 Antworten zu „RECHTSKRÄFTIG!“


  1. 1 Klaus Februar 7, 2008 um 12:25

    Ich wurde von diesem Burschen, er ist gerade einmal 26 Jahre alt, belogen und betrogen. Jetzt spielt er sich als Rechtsbeistand einer Initiative rund um Yasemin Kobal und ihrer Mutter auf.

  2. 2 Martini USVE Februar 8, 2008 um 9:48

    …nun das ist ja schon mal was. Wie sieht es denn aus in Sachen SOS K. Hat das Gericht hierzu eine Anmerkung gemacht ?


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