Eigentlich sollten Kinder in einem Kinderdorf Liebe, Wärme, Zuwendung, Geborgenheit und besonders
Schutz vor Übergriffe von Erwachsenen haben. Im Vorarlberger Kinderdorf war man nicht in der Lage diese wichtigen Elemente einer Fremdunterbringung zu erfüllen. Am Freitag wurde ein Kinderdorfvater zu 6 Jahren Haft verurteilt. Er hat 6 Mädchen im Alter von 13 bis 19 Jahren auf dem Gewissen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch im SOS Kinderdorf hat bereits ein ehemaliger Kinderdorfvater gewütet. Während die Organisationen ihre Hände in Unschuld waschen, müssen die Kinderseelen mit ihrem Leid fertig werden.
Sexueller Missbrauch: Sechs Jahre Haft
Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag ein 63-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann einer ehemaligen Kinderdorfmutter soll sechs Mädchen aus dem Vorarlberger Kinderdorf missbraucht haben.
Verteidiger meldete Berufung an
Der 63-Jährige wurde wegen sexuellen Missbrauchs von wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Personen und von Unmündigen und wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen.
Er wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Zudem muss er ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 16.000 Euro und 2.300 Euro als Schadenersatz für Therapiekosten zahlen.
„Besondere Verwerflichkeit der Tat“
Erschwerend bei der Strafzumessung waren der längere Tatzeitraum und die besondere Verwerflichkeit der Tat, als mildernd wurden das teilweise Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten gewertet. „Kinder, die es ohnedies schwer hatten und zum Teil zuvor bereits missbraucht worden waren, wurden hier erneut missbraucht“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Für das Schöffengericht waren die Aussagen der Mädchen glaubwürdig. Dass der Mann mit den Mädchen auch Geschlechtsverkehr hatte, sei aber nicht nachweisbar.
Drei von sechs Fällen verhandelt
Von den sechs angeklagten Fällen wurden am Freitag nur drei verhandelt. Das Verfahren betreffend die anderen drei Opfer wurde ausgeschieden, weil seitens der Verteidigung weitere Einvernahmen beantragt wurden.
Der Verteidiger des 63-Jährigen meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vorwürfe von Mädchen des Kinderdorfs
Die Vorwürfe gegen den Mann waren im Mai 2007 publik geworden, als sich drei Mädchen des Kinderdorfes an die Dorfleiterin wandten. Das Dienstverhältnis mit der Kinderdorfmutter, die nach eigenen Angaben nichts von den angeblichen Machenschaften ihres Mannes bemerkt hat, wurde bei Bekanntwerden der Verdachtsmomente umgehend einvernehmlich aufgelöst.
Mit Tafel in Gerichtssaal gegangen
Beim Prozess legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab – beim Gang in den Gerichtssaal hielt er eine handgeschriebene Tafel vor sich, auf der er beteuerte, keines der Mädchen erpresst oder bedroht oder Geschlechtsverkehr mit ihnen gehabt zu haben. Zudem verwies er auf die Bibelstelle Römer 3.22-26, worin es um die Vergebung von Sünden geht.
Text auf der Tafel:
„Ich habe keines der Mädchen bedroht, erpresst, genötigt oder geschlagen. Ich hatte mit keinem der Mädchen Geschlechtsverkehr oder geschlechtsverkehrsähnliche Handlungen.“
Bibelstelle Römer 3.22-26:
3,22 die Gerechtigkeit Gottes aus dem Glauben an Jesus Christus, offenbart für alle, die glauben. Denn es gibt keinen Unterschied:
3,23 Alle haben gesündigt und die Herrlichkeit Gottes verloren.
3,24 Ohne es verdient zu haben, werden sie gerecht, dank seiner Gnade, durch die Erlösung in Christus Jesus.
3,25 Ihn hat Gott dazu bestimmt, Sühne zu leisten mit seinem Blut, Sühne, wirksam durch Glauben. So erweist Gott seine Gerechtigkeit durch die Vergebung der Sünden, die früher, in der Zeit seiner Geduld, begangen wurden;
3,26 er erweist seine Gerechtigkeit in der gegenwärtigen Zeit, um zu zeigen, dass er gerecht ist und den gerecht macht, der an Jesus glaubt.
Kinderdorf begrüßt das Urteil
Der Leiter des Vorarlberger Kinderdorfs, Christoph Hackspiel, begrüßte das Urteil. „Ich denke, es ist eine Entlastung für die Mädchen und für uns alle“, sagte Hackspiel, „es ist gut, dass das Urteil da ist“. Die Mädchen fühlten sich nun ernst genommen. Laut Hackspiel erhalten sie psychologische und jusitische Unterstützung, es gehe ihnen den Umständen entsprechend gut.
Quelle: Int. Network of Human Rights
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