STRAFVERFAHREN!

Enthüllungsjournalist Stepan Pfeifhofer macht wieder einmal „buchstäblich“ Ärger und veranlasst die Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Verleumdung gegen den Dachverband von SOS Kinderdorf Österreich in Innsbruck zu ermitteln. Zeitgleich sieht sich das Magistrat der Stadt Innsbruck mit der Anregung einer behördlichen Vereinsauflösung konfrontiert.

Quelle: Int. Network of Human Rights

Im Zuge investigativer Journalismusarbeit, die ausschließlich dazu geeignet war kriminelle Machenschaften im Wesen der Jugendwohlfahrt aufzudecken, sah sich der gebürtige Tiroler mit einer Stalking Anzeige von SOS Kinderdorf Österreich konfrontiert. Natürlich musste die Staatsanwaltschaft Innsbruck diese aussichtslose Sachverhaltsdarstellung zurücklegen und das Strafverfahren gegen Stephan Pfeifhofer einstellen.

Der Vorwurf an sich könnte im SOS Kinderdorf Handbuch für Dummies geschrieben stehen. So hätte der pfundige Nordtiroler, er bringt zwischenzeitlich gut 120 kg auf die Wage, die einstige Dorfleiterin Mag. Doris Wild vom SOS Kinderdorf Pinkafeld gestalkt.

Tatsächlich aber war es Pfeifhofer gelungen die prekären Zustände im SOS Kinderdorf Pinkafeld lückenlos aufzuzeigen. Beispielsweise bekommen kleine Kinder im Genitalbereich Ausschläge, weil sie mit schmutzigen Windeln herumlaufen müssen. Auf dem Gelände von SOS Kinderdorf Pinkafeld fanden sich zudem Glasscherben und anderer Unrat auf den Grünflächen.

Jetzt ermittelt unter anderem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen Vernachlässigung und weiterer strafrechtlich relevanter Tatbestände aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung von Stephan Pfeifhofer.

Wie sich SOS Kinderdorf Österreich jetzt aus einem Strafverfahren wegen Verleumdung und einer möglichen, behördlichen Vereinsauflösung schlängeln will, sei noch abzuwarten. Jedenfalls wurde naturgemäß mit Spendengeldern ein Anwalt betraut, der schließlich Ende 2006 eine Anzeige nach § 107a (Stalking) gegen den Journalisten Stephan Pfeifhofer im Auftrag von SOS Kinderdorf Österreich einbrachte.

Jedenfalls hat die zuständige Vereinsbehörde zu handeln, wenn ein Verein strafrechtlich relevante Tatbestände setzt, und ihn behördlich aufzulösen.

Den ganzen Bericht gibt es in Kürze mit allen Bildern im Nachrichtenmagazin XlargE, Ausgabe August und natürlich online unter www.xlarge.at.

Weiterführende Links:

2 Antworten zu „STRAFVERFAHREN!“


  1. 1 Simon Stein August 16, 2008 um 2:51

    Besonders bedenklich, wenn eine SOS Kinderdorfmutter vor Gericht eine Falschaussage macht. Das noch in Zusammenhang mit einem Strafverfahren.

    Man kann gespannt sein wie das noch weitergeht *g*

  2. 2 tschees September 9, 2008 um 8:21

    bitte, für dummies noch mal erklären:
    was hat das gewicht eines menschen damit zu tun, ob er stalken kann. oder nicht. weil nächtliche telefonterroranrufe, die kann ich mit 35 oder mit 350 kg machen, zb.

    das versteh ich nicht…


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